Denn ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Danach wird das Fotografieren von Menschen zu einem Akt der personenbezogenen Datenerhebung – und fällt somit unter die DSGVO. Das Problem: laut der neuen Verordnung muss bereits vor der Aufnahme die Einwilligung aller Abgebildeten eingeholt werden.
Bisher durften Personen unter bestimmten Umständen auch ohne schriftliche Einwilligung fotografiert und veröffentlicht werden. Das regelte ein altes Gesetz von 1907, das sogenannte Kunsturhebergesetz. Darin heißt es ganz pragmatisch, dass Bilder ohne die Einwilligung der abgebildeten Personen verbreitet werden dürfen, wenn »die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen«. Damit ist gemeint und wurde durch die Rechtsprechung der letzten 111 Jahre gefestigt: Wenn die Person für die wesentliche Bildaussage unwichtig ist, darf sie auch veröffentlicht werden. Wäre dies nicht so, dürften nämlich grundsätzlich nur menschenleere Straßen fotografiert werden.
Genau dies wird jetzt geschehen. Digitale Fotos von Menschen beinhalten personenbezogene Daten wie Aussehen, Alter, Geschlecht, Ort und Datum der Aufnahme, etc. – und da greift die DSGVO voll durch. Keine Aufnahme, von wem auch immer, darf ohne Genehmigung erstellt und schon gar nicht veröffentlicht werden. Dies wird weitreichende Konsequenzen für den Bildermarkt haben – und zwar nicht nur für Fotografen und Agenturen, sondern auch für Unternehmen, Vereine, Politiker…
Da die Einwilligung der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen.
Darum möchte ich darauf hinweisen, dass die Userinnen bzw. User für die Einhaltung der neuen Vorschrift zuständig sind. Sollte es zu Anfragen, bezüglich irgendwelcher Verstöße kommen, müsse wir mit den entsprechenden Institutionen zusammenarbeiten, da wir uns sonst strafbar machen würden.
Davon ist auch Facebook, Instagram usw. nicht ausgeschlossen. Auch da gilt die neue Verordnung! Wollen einmal hoffen, das Flugzeuge keine Persönlichkeiten sind, denn dann können wir unser Hobby nur noch im verborgen, bzw. nicht mehr öffentlich betreiben.
Hier der Link, der das alle regelt. https://dsgvo-gesetz.de/