Das Bundesverkehrsministerium hat im Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht die Einführung eines Passagiernachtflugverbots am Köln Bonn Airport abgelehnt. „Im Ergebnis kann das BMVBS der Einführung einer Betriebsbeschränkungsrichtlinie für Passagierflüge in der Kernnacht in der von der Landesregierung vorgesehenen Form nicht zustimmen“, heißt es zur Begründung. „Unsere Rechtsauffassung, die wir seit Beginn des Verfahrens vertreten, wird somit bestätigt. Die bis 2030 geltende Nachtflugregelung für den Köln Bonn Airport lässt die Einführung eines solchen Verbots nicht zu. Wir freuen uns, dass damit Klarheit in der für das Unternehmen, unsere Airline-Kunden und den Wirtschaftsstandort so wichtigen Fragestellung geschaffen ist“, sagt Michael Garvens, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH.
„Selbstverständlich werden wir uns weiterhin intensiv um den Lärmschutz in der Nachbarschaft des Flughafens kümmern. Wir bevorzugen Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz, Flugverbote lehnen wir ab. Die Verbannung von Passagierflügen aus der Nacht hätte ohnehin zu keiner signifikanten Lärmreduktion geführt, da hier in aller Regel kleinere und leisere Flugzeuge im Einsatz sind. Die größten Entlastungseffekte entstehen, wenn die lautesten Flugzeuge durch leisere ersetzt werden. Mit erheblichen finanziellen Anreizen versuchen wir diesen Prozess zu beschleunigen.“
Die bis 2030 geltende Nachtflugregelung am Köln Bonn Airport erlaubt nicht nur einseitig den nächtlichen Flugbetrieb, sie „deckelt“ auch den nächtlichen Lärm. Sie verpflichtet den Flughafen, alle 5 Jahre den Nachweis zu erbringen, dass der Lärm geringer ist als im Referenzjahr 1997.